Hennen-Käfighaltung wird in Deutschland endlich verboten/ Bund lenkt ein

Die tierschutzwidrige Käfighaltung von Legehennen in Deutschland wird definitiv beendet. Das ist das Ergebnis der Agrarministerkonferenz in Fulda am 2.10.2015. Ein großer Erfolg für den Tierschutz und ein besonderes Zeichen zum Welttierschutztag (Sonntag, d.4.10.2015)!

Nach einem Kompromiss zwischen Bund und Ländern werden neue Käfighaltungen von Hühnern ab sofort nicht mehr genehmigt – in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz gilt ein solches Verbot schon jetzt. Zudem sollen bestehende Legebatterien spätestens 2025 endgültig stillgelegt sein. Nur für genau definierte Härtefälle ist ausnahmsweise eine Verlängerung des Bestandsschutzes um maximal drei Jahre möglich.

Maßgeblich dank der Hartnäckigkeit von Niedersachsen und Rheinland-Pfalz ist die jetzige Entscheidung zustande gekommen: Wir hatten uns in einem gemeinsamen Bundesratsantrag für ein Ende der Käfighaltung bis 2023 sowie eine Härtefall-Übergangszeit von zwei Jahren eingesetzt und damit eine Mehrheit unter den Ländern erreicht. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor die Kleingruppenhaltung als unvereinbar mit dem Tierschutz im Grundgesetz erklärt und eine Neuregelung gefordert. Die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung missachtete jedoch den Länderbeschluss, setzte sich allerdings mit ihrer völlig überzogenen Fristsetzung bis 2035 ebenfalls nicht durch.

Wir sind zufrieden mit dem nun vom Bund signalisierten Zugeständnis. Aber leider hat Bundesagrarminister Christian Schmidt nur sehr spät auf den Willen der Verbraucherinnen und Verbraucher reagiert. Zu erinnern ist daran, dass der Bundesrat auf Antrag von Rheinland-Pfalz auch die Ausweitung der Tierschutzkennzeichnung auf verarbeitete Eier in Kuchen und Nudeln gefordert habe. Hier muss der Bund jetzt ebenfalls unverzüglich handeln, damit der Import verarbeiteter Käfigeier aus dem Ausland gestoppt wird.

Holzbau ist gelebter Umwelt- und Klimaschutz

 

Wer mit Holz baut, leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und stärkt die regionale Wertschöpfung im Waldland Rheinland-Pfalz. Die neue Zentrale des Umweltverbands Pollichia ist unter anderem mit Kiefernholz aus dem Pfälzerwald gebaut worden.

Unser Umweltministerium hat den Bau des Pollichia-Verwaltungsgebäudes gefördert.

Das Bauholz eines durchschnittlichen Einfamilienhauses bindet etwa fünf bis zehn Tonnen CO2 . Schon jetzt ist jedes fünfte neue Ein- und Zweifamilienhaus im Land Rheinland-Pfalz ein Holzgebäude, Tendenz steigend.

Wir treiben die Entwicklung voran: Ende Mai 2015 hat der Landtag eine Novelle der Landesbauordnung verabschiedet. Demnach dürfen Holzbauten im Land künftig bis zu fünf Geschosse hoch sein. Bislang lag die Obergrenze bei drei Geschossen.

Damit können jetzt auch Mehrfamilienhäuser und größere Verwaltungsgebäude in Holzbauweise errichtet werden.

Holzbau ist ein wichtiger Beitrag zum Erreichen der Klimaziele des Landes. Das neue Klimaschutzgesetz des Landes sieht eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent bis zum Jahr 2020 gegenüber den Werten von 1990 vor.

Das „Haus der Artenvielfalt“ ist ein sogenanntes „Plus-Energie-Haus“: Durch die Nutzung der Fotovoltaik-Technologie erzeugt es mehr Energie als es verbraucht. Es beherbergt neben der Geschäftsstelle der Pollichia den Sitz der Georg-von-Neumayer-Stiftung sowie die Zentrale der rheinland-pfälzischen Koordinierungsstelle der Naturschutzverbände BUND, NABU und Pollichia.

Weitere Beispiele für innovativen Holzbau:

die neue Holzbrücke in Schönecken im Kreis Bitburg-Prüm

Holzbruecke_Schoenecken[1]

 

das am 7. September 2015 eingeweihte Forstbetriebsgebäude in Hasborn im Vulkaneifelkreis

hasborn

Politische Altlasten in Rheinland-Pfalz aus der letzten Legislaturperiode – Grüne setzen schmerzhafte Sanierungsschritte durch

Hin und wieder wird noch nach dem Schicksal der politischen Altlasten in Rheinland-Pfalz gefragt, die aus der vorigen Legislaturperiode (2006 – 2011) unter der damaligen SPD-Alleinregierung stammen.

Dabei geht es um den Nürburgring, den Flughafen Zweibrücken und den Flughafen Hahn.
Beim Nürburgring hatte das Land für die Fehlinvestitionen mit weit über 300 Millionen € gebürgt. Zusätzlich wurde für jedes Formel 1 Rennen, also für nur ein Rennwochenende (!) jeweils eine staatliche Subvention von 13 – 15 Millionen € an den Veranstalter gezahlt.

Die Bürgschaft musste nach der Insolvenz des Nürburgrings bedient werden.
Der Nürburgring wurde nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren für ca. 70 Millionen € verkauft, wovon das Land als Hauptgesellschafter das Meiste erhalten wird.
Wichtiger noch: Die staatliche Subventionierung von Autorennen wurde ein für alle mal gestoppt – obwohl die CDU-Oposition noch 2013 noch 5 Millionen zusätzlich für die Subventionierung des Nürburgrings in den Haushalt einstellen wollte.
Fazit: An den in der vorangegangenen Legislaturperiode (2006 – 2011) verursachten Schäden war nichts mehr zu ändern, aber für die Zukunft ist sichergestellt, dass keinerlei Steuergeld mehr in den Nürburgring fließt. Denn das Betreiben einer Autorennstrecke ist, so fordert es auch die EU, reine Privatangelegenheit; der Staat und vor allem Steuergeld haben da nichts zu suchen.

Auch der Flughafen Zweibrücken war ein Subventionsgrab. Jährlich flossen rund 4 Millionen € Subventionen.
Schon im Wahlkampf 2011 hatten die Grünen ein Ende dieser Subventionierung gefordert.
Das ist – auch mit Hilfe der EU –  erreicht. Der bisherige Flugbetrieb ist beendet. Es fließen keine Subventionen mehr. Das Flughafengelände ist nach Ausschreibung an einen Investor verkauft, der dort durch Gewerbeimmobilien mehr Arbeitsplätze schaffen wird als vorher im Flughafenbetrieb vorhanden waren.
Fazit: Sanierung gelungen, Subventionen beendet.

Der Flughafen Hahn: Ebenfalls ein Zuschussgeschäft.
Am Ende stand die Entscheidung von Rot-Grün, den Flughafen zu privatisieren.
Mittlerweile läuft das Ausschreibungsverfahren. Dazu gehörte auch, dass rund 100 Arbeitsplätze abgebaut werden mussten. Die Hälfte des Arbeitsplatzabbaus ist im Juli 2015 bereits realisiert.
Fazit: Die beschlossene Sanierung wird umgesetzt.

Sicherlich: Alle Sanierungsschritte waren schmerzhaft für die Betroffenen und mit vielen Unsicherheiten verbunden. Sie waren aber unausweichlich.
Die GRÜNEN in Rheinland-Pfalz haben damit gezeigt, dass für einen klaren Sanierungskurs stehen, denn nur so lässt sich verantwortungsvolle Finanzpolitik im Interesse der Bürgerinnen und Bürger betreiben.

Die Zukunft der Müllverbrennungsanlage in der StädteRegion – GRÜNE für kommunale Kooperation AWA – STAWAG

Bündnis 90/DIE GRÜNEN in der Aachener Region kämpfen seit ihrer Gründung für eine ökologisch ausgerichtete Abfall- und Kreislaufwirtschaft. In den letzten Jahren ist es über die AWA gelungen, hierbei erhebliche Fortschritte zu erzielen. Die Biomüllvergärung und die Errichtung mehrerer dezentraler Wertstoffhöfe sind nur zwei von zahlreichen Beispielen. Mit dem Auslaufen der absurd teuren RWE- Verträge bietet sich die Chance, die Fehlentscheidung der Errichtung der MVA Weisweiler in den 1990er Jahren zwar nicht nachträglich zu korrigieren, den Betrieb der MVA ökonomisch wie ökologisch jedoch wenigstens zu optimieren.

Dies kann vor allem durch die direkte Lieferung von Dampf aus der MVA über bestehende Leitungen in das Fernwärmenetz der Stadt Aachen und möglicherweise auch des Forschungszentrums Jülich erfolgen. Der Dampf der MVA kann die bisherigen überteuerten Dampflieferungen aus dem RWE-Braunkohlekraftwerk Weisweiler ersetzen. Perspektivisch ist sogar eine Ausweitung der Wärmelieferung der MVA an andere Wärmeabnehmer entlang der bestehenden Leitungen in der Region denkbar. Das ist nicht nur eine Chance für den Klimaschutz, sondern auch für eine kostengünstige Wärmeversorgung in der Region. Für AWA und MVA bietet die direkte Lieferung von Dampf in das Fernwärmenetz der Stadt Aachen und ggf. weiterer Abnehmer zusätzliche Einnahmen, ohne die ein wirtschaftlicher Betrieb der MVA nach 2017 gar nicht möglich erscheint.

Deshalb streben Bündnis 90/DIE GRÜNEN eine „kommunale Lösung“ in Form einer Kooperation zwischen AWA/MVA und STAWAG an: AWA betreibt die MVA als Müllheizkraftwerk und STAWAG nimmt den erzeugten Dampf und Strom ab. Diese Lösung ist sowohl für die Müllgebührenzahlerinnen und  Gebührenzahler als auch für die Wärmekunden der STAWAG nicht nur die wirtschaftlichste sondern auch die klimafreundlichste Lösung. Eine Kooperation zwischen AWA/MVA und STAWAG ist eine Win-Win-Situation sowohl für die beiden kommunalen Unternehmen als auch für die drei Gebietskörperschaften Kreis Düren, Städteregion Aachen und Stadt Aachen.

Durch eine Kooperation von AWA/MVA und STAWAG bietet sich auch die Chance, die unsäglichen Vertragsbeziehungen aus der Gründungszeit der MVA mit RWE zu beenden. Diese brachten und bringen nur Vorteile für den Konzern – auf Kosten von AWA und Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahlern. RWE hat es trotz zahlreicher Gespräche und Verhandlungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren bis heute verpasst, tatsächlich verbesserte und den wirtschaftlichen Bedingungen der MVA angepasste Vertragsbedingungen für eine Fortsetzung der Betriebsführung und der Dampfabnahme anzubieten. Das Angebot von RWE ist aus unserer Sicht für den Weiterbetrieb der MVA weder ökologisch noch ökonomisch eine ernsthaft vertretbare Option.

Neues Landeswassergesetz in Rheinland-Pfalz schützt vor Risiken des Frackings

Am 1.7.2015 ist das neue rheinland-pfälzische Landeswassergesetz von der rotgrünen Mehrheit im Landtag gegen die Stimmen der CDU Opposition verabschiedet worden.

Eine wichtige Neuregelung betrifft das Fracking. Die Bundesregierung hat ein Gesetz vorgelegt, das Fracking unter bestimmten Bedingungen ermögliche.

Das flächendeckende Vorsorgeprinzip im Grundwasserschutz will die Bundesregierung aufgeben, entgegen ihrem Koalitionsvertrag. Jetzt kann sich die Koalition nicht einigen und hat die Entscheidung auf den Herbst verschoben. Wir haben daher unsere landesrechtlichen Möglichkeiten genutzt, um unser Grundwasser vor den Fracking-Risiken zu schützen.

Mit dem Landeswassergesetz untersagt die Landesregierung Fracking in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und bei Entnahmen für Mineralwasser, Getränken und Lebensmitteln.

Außerhalb dieser Gebiete muss grundsätzlich eine wasserrechtliche Genehmigung eingeholt werden. Damit sind alle landesrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, um Fracking zu unterbinden.

Der Vorsorgegrundsatz gilt damit bei uns flächendeckend. Das heißt: Wer fracken will, muss nachweisen, dass keine Gefahr für das Grundwasser besteht. Weil Risiken für Mensch, Wasser und Umwelt nicht sicher ausgeschlossen werden können, darf Fracking mit gefährlichen Chemikalien nicht angewendet werden.

Die CDU – Opposition wollte durch Änderungsanträge den Vorrang des Trinkwasserschutzes relativieren und hat deshalb gegen das ganze Gesetz gestimmt. Schade, aber letztlich unerheblich, denn die rot-grüne Mehrheit hat das Gesetz beschlossen.

 

Unsinnige Milliardensubventionen für Braunkohledreckschleudern

Auf massiven Druck der Kohlelobby und der Kohleparteien CDU/CSU und SPD hat die Bundesregierung die vom Bundeswirtschaftsminister Gabriel im März vorgeschlagene Abgabe für alte Kohlekraftwerke begraben.

Die Verursacher der Klimakrise sollen für ihren Dreckstrom, den niemand braucht, nicht etwa zur Kasse gebeten werden, sondern im Gegenteil auch noch Milliarden dafür bekommen, dass sie alte und längst abgeschriebene Kohlekraftwerke vom Netz nehmen. 

Die Bundesregierung plant eine sog. „Kapazitätsreserve“ in Höhe von 2,7 Gigawatt für Uralt-Braunkohlekraftwerke. Die entstehenden Kosten werden auf die StromkundInnen abgewälzt. Somit bekommen die größten Klimakiller noch eine saftige Abfindung von der Bundesregierung. Prognosen gehen von bis zu 1,4 Milliarden Euro im Jahr aus!

Für die Versorgungssicherheit sind diese ältesten Kohlekraftwerke überhaupt nicht notwendig. Dafür stünden moderne Gaskraftwerke zur Verfügung, die leider aktuell stillliegen.

Der Treppenwitz der ganzen Geschichte: Eigentlich planten die Konzerne bereits aus wirtschaftlichen Gründen bis 2020 viele Kraftwerke einzumotten – nun bekommen sie auch noch Geld dafür.

RWE und Co. profitieren dabei doppelt: Ursprünglich sollten sie eine Kohleabgabe zahlen. Nun lassen sie sich das Stilllegen der Kraftwerke vergolden und steigern durch den dadurch höheren Börsenstrompreis ihre Einnahmen aus den restlichen Kraftwerken.

Und zahlen werden diese unsinnigen neuen Kohlesubventionen die Stromverbraucher und die Steuerzahler.

Das veranstaltet eine Bundesregierung, die eigentlich in ihrem Koalitionsvertrag versprochen hatte, keine Steuer- oder Abgabenerhöhungen in dieser Legislatuperiode vorzunehmen.

Perfider geht es nicht.