Neues Entsorgungszentrum Warden eingeweiht – Die Abfallwirtschaft der Region wird klimaneutral
Am 19.10.2023 ist das neue Abfallwirtschaftszentrum der Region Aachen in Alsdorf Warden eingweiht worden. Damit wird ein grosser Schritt hin zur Klimaneutralität der Abfallwirtschaft gemacht.
Angestossen durch unsere Initiative in den Gremien der Abfallwirtschaft sind die einzelnen Gebäude mit Photovoltaik ausgestattet, insgesamt mit einer Leistung von 1,571 Megawatt.
Der erzeugte Strom deckt bilanziell den gesamten Stromverbrauch des Abfallwirtschaftszentrums einschließlich der dort eingesetzten Maschinen ab. Dazu gehört auch ein elektrisch betriebener Bagger. Das schont nicht nur das Klima, es ist auch ein Gewinn für die Beschäftigten – weniger Lärm und keine Abgase!
Das neue Abfallwirtschaftszentrum ermöglicht eine bessere Trennung und Wiederverwertung. Beschlossen wurde u.a. die Trennung und stoffliche Wiederverwertung von Matratzen, Hartplastik und Altholz. So werden die Verbrennungsmengen reduziert und wertvolle Rohstoffe wiederverwendet.
Städteregion Aachen sagt klar Nein zur L 221n
Aufgrund des Antrages der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion hat der Städteregionstag in seiner Sitzung am 18.6.2023 folgende Entscheidung getroffen:
Die Städteregion begrüßt das Projekt „Railport Stolberg“ zur Verlagerung von Güterverkehren auf die Schiene. Zur Umsetzung des Projektes bedarf es eines schnellen Anschlusses an die nahegelegenen Autobahnen. Die derzeit geplante Anbindung über die L 221n mit Autobahnanschluss an die A 44 in Eilendorf ist dazu nicht geeignet und wird abgelehnt. Stattdessen fordert die Städteregion die Verantwortlichen (Land und Straßen.NRW) dazu auf, die Lösungen über die L 238n, 3. BA, mit höchster Priorität voranzubringen. Zu berücksichtigen dabei sind auch weitere Ertüchtigungsmaßnahmen für den A4-Anschluss Eschweiler West.
Angenommen mit 39 Ja-Stimmen (Mandatsträger_innen der CDU-Städteregionsfraktion und der GRÜNEN-Städteregionsfraktion), 1 Nein-Stimme und 19 Stimmenthaltungen (Mandatsträger_innen der SPD-Städteregionstagsfraktionund der DIE LINKE-Städteregionstagsfraktion
Anlass für die Entscheidung ist die Erschließung des geplanten Railports in Stolberg. Dieser Railport ist ein wichtiges Vorhaben für die Region, denn er ist ein wesentliches Instrument, um mehr Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern.
Dafür muss es eine Erschließung geben, für die es nur zwei realistische Möglichkeiten gibt: Die L 238n über Eschweiler oder die L 221n über Stolberg, Aachen-Eilendorf und Aachen-Brand.
Eins ist dabei völlig klar: Es wird nur eine Erschließung geben.
Weder Land noch Bund werden für zwei Erschließungen Geld ausgeben.
Die Nachteile der L 221n überwiegen deutlich: Zusätzliche hohe Verkehrsbelastung für die Anwohner in Stolberg-Atsch, in der Mitte der von Coels Strasse in Eilendorf und in Brand Nord und Freund, großflächige Versiegelung und die Vernichtung landwirtschaftlicher Existenzen.
Demgegenüber geht es bei der L 238n um eine Verlängerung und den Ausbau einer Strasse, die schon bisher die Gewerbebetriebe längs der Inde zwischen Eschweiler und Stolberg erschließt, nur wenige hundert Meter Flächen in Anspruch nimmt und wegen geringer Belastung der Wohnbevölkerung die schonenste Variante mit dem kürzesten Weg zur BAB 4 ist.
Die Möglichkeit auf die Entscheidungen bei Bund und Land Einfluss zu nehmen, besteht nur jetzt und das Zeitfenster schließt sich schnell.
Es ist sinnlos auf ein weiteres Verkehrsgutachten des Landesbetriebes Strassen NRW zu warten, welches nach den dortigen Auskünften die zusätzliche Verkehrsbelastung für die Anwohner der L 221 durch den Railport gar nicht berücksichtigen wird und deshalb von vorneherein ungeeignet für den Variantenvergleich sein wird.
Deshalb die klare und eindeutige Entscheidung
Gegen die L 221n ohne Wenn und Aber
Und klare Zustimmung zur L 238n.
Einspruch! Sechs Gründe gegen die Laufzeitverlängerung der AKW Tihange 3 und Doel 4
Zu der geplanten Laufzeitverlängerung der belgischen Atomkraftwerke Tihange 3 und Doel ist die Umweltverträglichkeitsprüfung veröffentlicht. Im Rahmen der europarechtlich vorgeschriebenen öffentlichen Konsultation besteht die Möglichkeit, Einwände und Einsprüche gegen das Vorhaben bei den belgischen Behörden per Brief oder Mail zu erheben.
Der folgende Mustereinspruch führt die sechs wichtigsten Gründe auf
An
FÖD Wirtschaft, K.M.B.,
Mittelstand und Verkehr
Öffentliche Konsultation Doel 4 u Tihange 3
Boulevard du Roi Albert II, 16
1000 Bruxelles
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der öffentlichen Konsultation wird folgende Stellungnahme abgegeben.
Aus den nachfolgenden Gründen ist die Umweltverträglichkeitsprüfung für das genannte Vorhaben unzureichend und liefert keine rechtliche Basis für eine Genehmigung für eine Laufzeitverlängerung.
Eine auf dieser Basis erteilte Genehmigung wäre daher europarechtlich rechtswidrig.
- In der nichttechnischen Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsprüfung wird auf Seite 5 als Projektziel ausgeführt, dass das Ziel darin bestehe, sich stärker auf inländische Produktionskapazitäten zu konzentrieren und die Abhängigkeit von ausländischen Energiequellen zu verringern. Dieses Ziel ist durch die Maßnahme schon im Ansatz nicht erreichbar, denn Belgien verfügt nicht über Uran, sondern ist auf Importe von Uran bzw. von Brennelemente angewiesen. Rußland und die mit Rußland verflochten Staaten haben am Weltmarkt für Uran einen Anteil von rd. 75%. Auch bei der Lieferung von aufbereitetem Uran und den Brennelementen hat Rußland eine dominate Rolle auf dem Weltmarkt. Die Abhängigkeit von ausländischen Energiequellen wird durch die geplante Maßnahme daher nicht abgebaut, sondern vertieft und verstösst zudem gegen das Ziel der Europäischen Union, die Abhängigkeit von Rußland zu vermindern und zu verhindern, daß Rußland mit dem Verkauf von Energie den brutalen kriegerischen Angriff auf die Ukraine weiter finanzieren kann.
- In der nichttechnischen Zusammenfassung werden keinerlei Angaben zur notwendigen Zwischenlagerung der zusätzlichen abgebrannten Brennelemente gemacht. Durch den 10-jährigen Weiterbetrieb werden aber erhebliche Mengen zusätzlicher abgebrannter Brennelemente anfallen. Untersucht werden muss, ob eine ausreichend sichere Zwischenlagerung gewährleistet ist. Insbesondere ist eine Sicherung gegen Flugzeugabstürze, Sabotage oder terroristische Anschläge zwingend erforderlich. Die nichttechnische Zusammenfassung (Seite 17f) befasst sich mit diesen Sicherheitsanforderungen überhaupt nicht.
- In der Öffentlichkeit ist die Befürchtung berichtet worden, dass die nach jetzt geltendem europäischem Standard einzuhaltenden zusätzlichen Sicherheitsanforderungen nicht alle bereits zu Beginn der Laufzeitverlängerung erfüllt sein sollen, sondern unterschieden werden soll zwischen Maßnahmen, die sofort zu Beginn der Laufzeitverlängerung und solchen, die erst in späteren Jahren realisiert werden sollen. Die nichttechnische Zusammenfassung verhält sich hierzu nicht, sondern verweist auf Seite 7 auf konstruktive Verbesserungen der Anlage, die noch gar nicht verbindlich festgelegt sind und begnügt sich mit einem Hinweis auf die zur Zeit bekannten Arbeiten. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung kann aber nur rechtlich Bestand haben, wenn die notwendigen Verbesserungsmaßnahmen genau beschrieben und verbindlich festgelegt sind. Ein zeitliches Hinausschieben einzelner Sicherheitsmaßnahmen ist nicht akzeptabel.
- Die Umweltverträglichkeitsprüfung enthält keine Untersuchungen und Feststellungen dazu, welche Gefahren und Schäden durch den alterungsbedingten Verschleiß der Anlagen entstehen können. Auf Seite 7 der Nichttechnischen Zusammenfassung wird ein Alterungsmanagement erwähnt, das zu einem Austausch verschiedener Komponenten führen soll. Es wird ausgeführt, das man dazu noch kein vollständiges Bild habe. Ein solches Vorgehen ist nicht akzeptabel. Der alterungsbedingte Verschleiß und der notwendige Austausch von Komponenten müssen vorab geklärt und detaillierter Gegenstand der Umweltverträglichkeitsprüfung sein. Gerade die Erfahrungen mit den Reaktoren Tihange 2 und Doel 3 haben gezeigt, dass es nicht verantwortbar ist, alterungsbedingte Schäden zu ignorieren.
- Die nichttechnische Zusammenfassung (Seite 17) enthält keinerlei Aussagen darüber, wo und wie der zusätzlich anfallende Atommüll endgültig gelagert werden soll. Angegeben wird nur, dass die in über 40 Jahren angehäufte Atommüllmenge durch die Laufzeitverlängerung nochmals um rund 9% erhöht werden soll. Einer Untersuchung, wie diese zusätzliche Atommüllmenge gefahrlos dauerhaft gelagert werden soll, wird ausgewichen. Dabei hat Belgien schon für den bisher produzierten Atommüll keine gesicherte Endlagerung. Es ist unverantwortlich, das Problem durch zusätzlichen Atommüll noch zu vergrößern, ohne eine Lösung für ein gefahrloses Endlager zu haben.
- Die Alternativenprüfung in der nichttechnischen Zusammenfassung auf Seite 9 ist offenkundig fehlerhaft, denn es wird behauptet, dass bei Verzicht auf die Laufzeitverlängerung ein höherer CO-2 Ausstoss durch verstärkten Einsatz von fossilen Energiequellen erfolge. Die tatsächlich bestehende Alternative, verstärkt und schneller die Kapazitäten für erneuerbare Energien auszubauen, wird ohne tragfähige Begründung pauschal verworfen. Nach überschlägiger Berechnung können die beiden Reaktoren im Fall einer Laufzeitverlängerung 16 Milliarden kWh Strom pro Jahr liefern. Da der belgische Staat nach Presseberichten die Laufzeitverlängerung mit 20 Milliarden € subventioniert, entstehen hieraus bereits Kosten von 12,5 Cent pro kWh. Ein modernes Windrad mit einer Leistung von 7 MW produziert pro Jahr rd. 20 Millionen kWh zu Stromgestehungskosten von 8 Cent pro kWh. Die CO-2 – neutrale Alternative besteht also darin rd. 800 Windräder in den nächsten Jahren bis 2027 zu errichten, um dieselbe Strommenge deutlich billiger herzustellen. Dies ist auch realistisch, wenn bedacht wird, dass beispielsweise in dem Bundesland NRW (vergleichbare Flächengrösse wie Belgien) in diesem Jahr die Genehmigungen für insgesamt 485 Windräder vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Datum, Unterschrift
Weitere Informationen unter:
Der Mustereinspruch kann individuell verändert werden.
Frist 20.05.2023
Einsenden per post an die angegebene Adresse oder elektronisch über „https://www.uvp-verbund.de„