Falsche Weichenstellungen beim Ausbau der Stromübertragungsnetze

1. Der Ausbau des Stromübertragungsnetzes in der Kritik
Das länderübergreifende Höchstspannungsnetz ist in die Kritik geraten. Bürgerinitiativen und Umweltverbände, die vor Ort mit den Ausbauplänen für die großen Stromfernübertragungsleitungen von Nord nach Süd konfrontiert sind, melden Kritik an und halten den Ausbau für überdimensioniert und viel zu teuer.

Auf der anderen Seite behaupten die vier in Deutschland tätigen Übertragungsnetzbetreiber die Notwendigkeit des Ausbaus des Übertragungsnetzes für die Energiewende und untermalen dies mit Schreckensszenarien, wonach bei verzögertem oder unterlassenem Ausbau nicht nur die Energiewende ins Stocken geraten könnte, sondern Stromausfälle und ständige Netzüberlastungen in Zukunft drohen könnten.

Nicht zu übersehen sind die bedenklichen wirtschaftlichen Abhängigkeiten bei den Übertragungsnetzbetreibern, die mit dem Übertragungsnetz ein natürliches Monopol mit gesetzlich garantierter großzügiger Eigenkapitalrendite von 5,12 bis 6,91% haben: So wurde in den Medien im Februar 2018 berichtet, dass Chinas größter Staatskonzern SGCC 20 % der Anteile am Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz übernehmen will; 60% der Anteile hält der belgische Stromnetzkonzern Elia und 20 % bleiben beim australischen Fonds IFM Investors.

2. Gesetzliche Bedarfsfestlegung
Der Bedarf für den Ausbau der Stromübertragungsnetze ist gesetzlich festgelegt. Er beruht auf dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz. Seit 2011 erstellen die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber auf dieser Basis gemeinsam jährlich einen Netzentwicklungsplan, in den Sie alle Maßnahmen aufnehmen, die in den nächsten 10 Jahren für einen sicheren und zuverlässigeren Netzbetrieb erforderlich sind. Dies wird durch den Bundesgesetzgeber im Bundesbedarfsplan nach § 12 e Energiewirtschaftsgesetz mit Gesetzeskraft versehen. Alle 4 Jahre muss der Bundesgesetzgeber diesen Bundesbedarfsplan durch Gesetz aktualisieren.

Die Kritik entzündet sich nicht nur an dem Umfang und der Art und Weise des Übertragungsnetzausbaus, sondern auch daran, dass durch diesen gesetzlich angeordneten Netzausbau die Kosten für die Stromkunden dramatisch steigen. Es ist ein Alarmzeichen, dass die durchschnittlichen Kosten, die die Stromverbraucher für Netzentgelte für alle Netzebenen zahlen, mit über 7 Cent/kWh die Kosten, die die EEG Umlage verursacht (zur Zeit rund 6,8 Cent/ kWh) bereits deutlich übersteigen.

3. Kriterien für die Stromnetzplanung in der Höchstspannungsebene
Die Kriterien basieren auf einem Szenariorahmen mit zentralisierten Großkraftwerken sowie regional verteilter erneuerbarer Energieerzeugung.

Das Netz wird darauf ausgelegt, die maximale Stromproduktion, die durch die am Netz befindlichen Erzeugungsanlagen entstehen kann, aufzunehmen. Es wird also die maximale Stromerzeugung sowohl aus Braunkohlekraftwerken wie auch aus erneuerbaren Anlagen angesetzt und das Netz in dieser Dimension ausgelegt. Für die Netzdimensionierung ist außerdem relevant, wie sich Erzeuger und Lasten räumlich verteilen.

Damit ist eine erhebliche Überdimensionierung vorprogrammiert. Dies wird auch daran deutlich, dass das Stromübertragungsnetz generell durchschnittlich nur zu 10 bis 15 % ausgelastet ist.

Die Flexibilisierung durch flexible Kraftwärmekopplungsanlagen oder regional verteilte Speicher wird nicht ausreichend berücksichtigt. Auch eine Abflachung der Höchstbelastung des Netzes durch ein Lastenmanagement findet keine Berücksichtigung. Kurz gesagt: Alle Elemente einer Glättung und Reduzierung der Spitzenbelastung des Netzes werden systematisch ausgeblendet. So kommt es, dass am Ende eine völlig überdimensionierte Stromnetzausbauplanung steht.

Dies führt des Weiteren dazu, dass auf diesem Weg insbesondere alte Braunkohlekraftwerke eine jederzeit maximale Kapazität im Übertragungsnetz ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Strombedarf garantiert bekommen und damit das Netz verstopfen.

4. Überdimensionierter Netzausbau für die Energiewende nicht notwendig
Die Kriterien dieser Planung stehen in einem scharfen Kontrast zu dem Umstand, dass die erneuerbaren Energien zur Zeit im Wesentlichen das Übertragungsnetz überhaupt nicht in Anspruch nehmen. Rund 95 % des in Deutschland erneuerbar erzeugten Stroms gelangt erst gar nicht auf die Höchstspannungsebene der Übertagungsnetze, sondern kommt bereits vorher auf kürzerem Weg durch die Verteilnetze unmittelbar bei den Stromverbrauchern an.
Anders gesagt: Der übergroße Teil des erneuerbaren Stroms kommt zu den Stromverbrauchern ohne jegliche Inanspruchnahme des Übertragungsnetzes. Und weiter heißt das: Diese in der Planung angelegte Überdimensionierung des Übertragungsnetzes ist nicht notwendig für die Energiewende, wohl aber für die künstliche Lebensverlängerung der Braunkohlekraftwerke.

Angesichts der Tatsache, dass ein weiterer Übertragungsnetzausbau – über die im Bundesbedarfsplangesetz 2016 nach heftiger Diskussion festgelegten Erdkabeltrassen hinaus– wahrscheinlich zu sehr hohen Widerständen in der Bevölkerung führen dürfte, wäre zu diskutieren, ob nicht in Zukunft von einem Zielübertragungsnetz ausgegangen werden sollte. Dieses einmal festgelegte Netz wäre dann die Basis für das Stromsystem – und um anzureizen, dass kein weiterer Übertragungsnetzausbaubedarf entsteht, könnten die Netzentgelte zwischen der regionalen und überregionalen Ebene differenzieren. Besonders zu betrachten wäre die Situation bei der als Eigenstrom vor Ort erzeugt und verbraucht wird. Weder findet dabei eine ökonomische Transaktion statt, noch wird das Netz der öffentlichen Stromversorgung in Anspruch genommen.

5. Teure Redispatchmaßnahmen durch dezentrale erneuerbare Energien vermeidbar
Soweit die vier Übertragungsnetzbetreiber damit argumentieren, dass bereits jetzt Netzengpässe drohen und das insbesondere durch Redispatchmaßnahmen zusätzliche Kosten entstehen, muss man sich klarmachen, was bei einem Redispatch tatsächlich passiert:
Ist ein Netzengpass im Übertragungsnetz zu einem bestimmten Zeitpunkt absehbar, weil die Netzkapazität zur Durchleitung des Stroms nicht ausreicht, wird eine Redispatchmaßnahme dergestalt getroffen, dass Erzeugungskapazitäten vor dem Netzengpass, also üblicherweise nördlich der Engpassstelle, herunter gefahren werden, und dafür Erzeugungskapazitäten von Reservekraftwerken, üblicherweise Gaskraftwerken, auf der anderen Seite der Netzengpassstelle, also üblicherweise südlich der Netzengpassstelle, heraufgefahren werden. Das kostet die Stromverbraucher viel Geld, über eine Milliarde € pro Jahr, weil die abgeregelten Produzenten auf der einen Seite der Engpassstelle und die hochgefahrenen Erzeugungskapazitäten auf der anderen Seite der Engpassstelle entschädigt werden müssen und das über die Netzentgelte auf die Verbraucher umgelegt wird.

Daran wird aber auch deutlich, dass das von den Netzbetreibern geltend gemachte Netzengpassproblem nicht ein solches mangelnder Erzeugungskapazitäten ist sondern ein Problem der räumlichen Entfernung der Erzeugungsanlagen.

Die im Falle von Redispatchmaßnahmen getroffenen Anordnungen des Netzbetreibers zeigen gerade, dass die Erzeugungskapazitäten auf beiden Seiten der Netzengpassstelle ausreichend vorhanden sind und dass es lediglich entsprechender Anreize bedarf, damit die Erzeugungskapazitäten netzdienlich genutzt werden, oder anders gesagt, dass die Erzeugung möglichst nahe am Verbrauch stattfindet.

6. Stromnetzentgeltsystem setzt die falschen Anreize.
Die von jedem Stromverbraucher zu zahlenden Übertragungsnetzentgelte werden unabhängig davon in Rechnung gestellt, ob das Übertragungsnetz überhaupt in Anspruch genommen worden ist oder nicht. Das Übertragungsentgelt, das sich auf jeder Stromrechnung findet, fällt in gleicher Höhe sowohl dann an, wenn Stromerzeugung, z. B. eine Windkraftanlage oder ein Gaskraftwerk nur wenige Kilometer von der Verbrausstelle des Stroms entfernt Strom produziert und nur wenige Kilometer Verteilnetz für die Stromdurchleitung in Anspruch genommen werden, oder ob der Strom unter tatsächlicher Inanspruchnahme des Übertragungsnetzes und Belastung von Netzengpassstellen über 1000 Kilometer oder mehr geleitet worden ist. Damit wird das Verursacherprinzip auf den Kopf gestellt. Richtig wäre es, dass für Stromerzeugung und -verbrauch, der innerhalb eines Verteilnetzes stattfindet, nur die regionalen Netzentgelte anfallen, während für Strom, der überregional transportiert wird, auch die Übertragungsnetzentgelte zu zahlen sind.

Die Stromnetzentgeltverordnung enthält zusätzliche Fehlanreize. Denn nach § 19 Absatz 2 Satz 2 der Stromnetzentgeltverordnung wird ein sagenhafter Rabatt von 80 % des veröffentlichen Netzentgelts gewährt, wenn das Stromnetz mindestens 7000 Stunden im Jahr beansprucht wird. Der Rabatt steigt sogar auf 85 %, wenn das Stromnetz 7500 Stunden pro Jahr genutzt wird und er erhöht sich sogar auf 90 % wenn die Benutzungsstundenzahl bei mindestens 8000 Stunden liegt und damit praktisch das Übertragungsnetz ganze Jahr durchgehend (das Jahr hat 8760 Stunden) in Anspruch genommen wird.
Diese kontraproduktive Rabattregelung, die nur für Industrieverbraucher gilt, führt dazu, dass das Stromnetz von vielen Industriebetrieben praktisch ganzjährig genutzt wird, um einen möglichst hohen Rabatt zu erhalten, obwohl produktionstechnisch durch Lastmanagement eine systemdienliche und an die Netzkapazität angepasste Nutzung möglich wäre und auch stattfinden würde, wenn es diese kontraproduktive Rabattregelung nicht gäbe. Es verleitet sogar zur Stromverschwendung, also gleichmäßig Tag und Nacht möglichst viel Strom zu verbrauchen, weil der Rabatt höher sein kann als die zusätzlichen Strombezugskosten.

Kontraproduktiv ist ferner die Belastung der Eigenstromnutzung mit der vollen oder einer anteiligen EEG-Umlage. Denn die netzschonenste dezentrale Stromnutzung wird dadurch künstlich verteuert mit dem Ergebnis, dass größere Netzkapazitäten vorgehalten und von den Verbrauchern über höhere Netzentgelte bezahlt werden müssen

7. Erheblicher Änderungsbedarf.
Die Übertragungsnetzgebühr darf nur dann berechnet werden, wenn das Übertragungsnetz für den Strom auch tatsächlich in Anspruch genommen wird.
Das Netzentgeltesystem abstrahiert somit von den – tendenziell geringen – Transportkosten und von den – durchaus relevanten – Netzausbaukosten, die durch räumliches Auseinanderfallen von Stromerzeugung und -verbrauch entstehen.
Die bisherige Übertragungsnetzflatrate, die jeder Stromverbraucher zahlen muss, ganz unabhängig davon, ob er ortsnah produzierten Strom nutzt oder solchen, der die Übertragungsnetze in Anspruch nimmt, muss entfallen.
Die Übertragungsnetzgebühren müssen nach Tageszeit differenziert werden. Die Nutzung des Netzes in lastarmen Zeiten muss günstiger sein, als in laststarken Zeiten.
Das bisherige Rabattsystem in § 19 Abs. 2 Satz 2 der Stromnetzentgeltverordnung muss sehr viel stärker auf Netzdienlichkeit ausgerichtet werden.
Konsequent ist es zudem, wenn Schuldner der Übertragungsnetzgebühren nicht der Endverbraucher, sondern der Stromlieferant wäre. Seine Leistung besteht darin, den Strom in das Verteilnetz zu liefern und dafür einen Preis zu verlangen, der die von ihm verursachten Übertragungsnetzentgelte einschließt. Zahlungsschuldner für die Übertagungsnetzgebühren muss daher der Stromlieferant sein, nicht der Stromverbraucher.

In diesem Zusammenhang muss im Energiewirtschaftsgesetz klargestellt werden, dass Speicher keine Letztverbraucher sind, weil ansonsten bereits die Einspeicherung von Strom in regionale Speicher wiederum Netzentgelte, und zwar auch Übertragungsnetzentgelte auslösen kann.
Entscheidend ist schließlich, wer die Systemverantwortung haben soll, wer also die Verantwortung dafür hat, steuernd einzugreifen, wenn Netzengpässe drohen. Bisher ist diese Aufgabe bei den Übertragungsnetzbetreibern angesiedelt, die Verteilnetzbetreiber haben sie nur im Notfall. Dies ist nicht sachgerecht, denn tatsächlich verfügen nicht die Übertragungsnetzbetreiber, sondern allein die Verteilnetzbetreiber über die entsprechenden Informationen, wo Energie produziert und wo sie gebraucht wird. Der Ausgleich von Erzeugung auf der einen Seite und Verbrauch auf der anderen Seite kann viel besser auf regionaler Ebene, eben auf der Verteilnetzebene stattfinden, so dass statt der Übertragungsnetzbetreiber die Verteilnetzbetreiber verantwortlich sein müssen.
Schließlich muss die EEG-Umlage auf Eigenstrom entfallen. Wer keine EEG-Vergütung in Anspruch nimmt und damit die Stromverbraucher nicht belastet, darf künftig nicht mehr zur Umlagenzahlung verpflichtet sein. Dies hat Anfang 2018 auch das EU Parlament als Position für die Beratung des sog. EU-Winterpaketes „Saubere Energie für alle Europäer“ im Trilog-Verfahren beschlossen.

8. Vorfahrt für die kostengünstige regionale Erzeugung, Speicherung und Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen.
Werden die kontraproduktiven Elemente, die im Moment eine Netzüberlastung belohnen, die dezentrale erneuerbare Energieversorgung behindern und die Verbraucher mit unnötigen Kosten belasten, beseitigt und bei der Planung die Elemente regionaler Schwankungsausgleich und Speicherung sowie Lastmanagement berücksichtigt, wird dies dazu führen, dass der Bedarf für den Ausbau der Stromübertragungsnetze erheblich sinken wird. Die bisherige Überdimensionierung in der Planung wird zurückgeführt und eine realistische und für die Verbraucherinnen und Verbraucher wesentlich kostengünstigere Lösung gefunden.

Wendemarken der Energiepolitik zum Jahreswechsel 2018

Zwei poitive Wendemarken kennzeichnen die Energiepolitik zum Jahresbeginn 2018:
Ein weiteres Atomkraftwerk, Block B des AKW Gundremmingen wurde Silvester 2017 endgültig stillgelegt und in 2018 werden die beiden letzten Steinkohlenzechen in Deutschland endgültig schließen.

Das stillgelegte AKW in Gundremmingen ist ein Siedewasserreaktor gewesen und damit besonders riskant, weil er nur über einen Wasserkreislauf verfügte. Es war der gleiche Reaktortyp wie in Fukushima und die verwendeten Mox-Brennelemente enthielten besonders viel gefährliches Plutonium.


Damit gibt es nur noch sieben in Deutschland laufende AKW und nur noch einen besonders gefährlichen Siedewasserreaktor, nämlich Block C des AKW Gundremmingen. Der darf nach dem Atomausstiegsbeschluss noch bis 2021 laufen. Er müsste aber sofort abgeschaltet werden, denn auch dieses Atomkraftwerk stellt ein unverantwortliches Risiko dar! Zudem brauchen wir den Strom nicht, denn Deutschland exportiert nahezu die gesamte Leistung aller AKWs ins Ausland!
Wie der energiepokitische Sprecher der grünen Landtagsfraktion in Bayern Martin Stümpfig mit Recht sagt:
„Wer B sagt, muss auch C sagen.“

Das Jahr 2018 wird ferner geprägt durch die Schließung der letzten beiden Steinkohlezechen in Bottrop und Ibbenbühren. Das ist nicht nur ein Gewinn für den Klimaschutz, es beendet auch die Subventionsmilliarden (grob gerechnet 150 Milliarden €) für den Steinkohlebergbau.

Die Energiewende macht sich schon jetzt bei der Stromerzeugung bemerkbar. Noch vor zehn Jahren (2007) stammten mehr als 50 % des in Deutschland erzeugten Stroms aus Atomkraft oder Steinkohle. Im Jahr 2017 lieferte die Atomkraft gerade noch 13 %, kaum mehr die Steinkohle mit 15 %.
Demgegenüber ist der Anteil der erneuerbaren Energien im Stromsektor von 14 % innerhalb von 10 Jahren auf 38,5 % in 2017 gewachsen.

19 Staaten verpflichten sich zum Kohleausstieg.

Gute Nachricht von der Weltklimakonfrenz in Bonn: 19 Staaten, darunter Kanada, Großbritannien, Frankreich, die Niederlande, Portugal und Italien verpflichten sich zum Kohleausstieg.
Zu den Unterzeichnern gehören insgesamt 10 EU-Länder und weitere Industriestaaten.
Die an der Verpflichtung beteiligten Industrieländer wollen den Kohleausstieg bis sätestens 2030 vollziehen und stellen fest, dass dies ohne Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit möglich ist.

Das ist eine sehr gute Nachricht für den Klimaschutz.
Denn Kohle ist die schmutzigste fossile Energie und eine Hauptursache für den CO-2 Ausstoss und damit für den drohenden dramatischen Klimawandel.

Und Deutschland: Hätte allen Anlaß, diesem Abkommen beizutreten, denn mehr als ein Drittel der CO-2 Emissionen in Deutschland stammen aus Kohlekraftwerken. Einen schnellen Kohleausstieg fordert inzwischen auch ein Bündnis von 50 namhaften Unternehmen angeführt von Siemens, EnBW, Aldi Süd und Deutsche Telekom.
Die Realität ist noch nicht bei allen angekommen: Wider besseres Wissen behaupten Herr Dobrindt (CSU) und Herr Laschet (CDU), ein Kohleausstieg sei wegen der Versorgungssicherheit nicht möglich.

Das ist angesichts der Überkapazitäten im Kraftwerksbereich und angesichts der zur Zeit kaum genutzten hochmodernen und hocheffizienten Gaskraftwerke, z.B. in Knappsack und in Irsching schlicht und einfach Unfug.

Die schnelle Stilllegung veralteter und dreckiger Kohlekraftwerke in einer Größenordnung von mindestens 7.000 bis 8.000 Megawatt ist daher unumgänglich. Daran werde auch die Ewiggestrigen aus CSU und CDU nicht vorbeikommen.

Klimaschutz – gibt es nur mit Grün!

Vor drei Monaten twitterte US-Präsident Trump: “ Wo zum Teufel bleibt der angebliche Klimawandel?
Die Antwort haben die Hurricane Harvey und Irma gegeben. Sie haben in beängstigender Realität das gezeigt, was Klimaforscher seit Jahren vorhergesagt haben: Extreme Wetterereignisse, insbesondere Stürme und Hochwasser nehmen dramatisch an Intensität und Zerstörungskraft zu, weil die Erde Fieber hat, weil z.B. im Golf von Mexiko im Sommer die Wasserdurchschnittstemperatur auf 31 Grad Celsius angestiegen ist. Und weil das nun mal physikalisch zur Folge hat, dass die Luft mehr Energie und mehr Feuchtigkeit aufnehmen kann.

Eigentlich müsste man die Stürme nach den Leugnern des Klimawandels benennen, die alle wissenschaftlichen Fakten ignorieren, also z.B. Donald 1 und Donald 2.

Es ist eine Überlebensfrage, ob es gelingt, den CO-2 Ausstoß und damit den Temperaturanstieg auf der Erde zu begrenzen. Anders als viele glauben, ist Deutschland aufgrund der Politik der Großen Koalition kein Vorbild mehr. Gerade ist bekannt geworden, dass der CO-2 Ausstoß in Deutschland im letzten Jahr nicht gesunken, sondern sogar leicht gestiegen (!) ist, vor allem durch den Anstieg im Verkehrsbereich.
In China hingegen ist er im dritten Jahr in Folge gesunken (!), jedes Jahr um durchschnittlich 3 %. Selbst in den USA – trotz der Ankündigung von Präsident Trump, aus dem Klimaabkommen auszusteigen – sinkt der CO-2 Ausstoß.

Und Deutschland? Die GroKo hat im Klimaschutz versagt. Ohne Grüne wird auch in der neuen Legislaturperiode nichts laufen.

SPD und Linke zeigen gerade in Brandenburg, was sie vom Klimaschutz halten: Die dortigen Klimaziele sollen aufgeweicht und die Laufzeit für die Braunkohle verlängert werden.
CDU und FDP in NRW sind genauso klimafeindlich unterwegs. Das NRW-Klimaschutzgesetz soll aufgehoben werden; die Windkraft soll durch uneinhaltbare Mindestabstände von 1.500 Metern kaputt gemacht und uralten Braunkohlekraftwerken künstlich das Leben verlängert werden.

Anders dagegen in den Koalitionsregierungen mit grüner Beteiligung: In Baden-Württemberg (Grüne und CDU), Rheinland-Pfalz (SPD, FDP und Grüne), Hessen (CDU und Grüne) sowie Schleswig-Holstein (CDU, Grüne und FDP): In diesen Ländern wird Klimaschutz vorangetrieben, die Erneuerbaren Energien werden engagiert ausgebaut und Atomkraftwerke abgebaut.

Engagierter Klima- und Umweltschutz funktioniert nur mit Grün!
Deshalb bei der Bundestagswahl: Grün wählen!

Das grüne Klimaschutzprogramm

10 Fragen zur Elektromobilität – und 10 Antworten


In der öffentlichen Diskussion über Dieselfahrzeuge gibt es viele Fragen und Annahmen zum Beitrag der Elektromobilität zur Luftreinhaltung und Umweltfreundlichkeit, auf die im Folgenden eingegangen wird.

Frage 1: Sind Elektro-PKW beim CO-2-Ausstoß günstiger oder ungünstiger als herkömmliche Benzin- oder Diesel-PKW?

Antwort: Der CO-2-Ausstoß von Elektro-PKW im Fahrbetrieb ist bereits jetzt deutlich geringer als der CO-2-Ausstoß bei Diesel- oder Benzin PKW. Dies gilt erst recht, wenn der Strom für die Elektro-PKW aus erneuerbaren Quellen stammt. Soweit Photovoltaik, Wind oder Biogas den Strom liefern, verursacht ein Elektrofahrzeug im Betrieb so gut wie keine CO-2 Emissionen.
Aber selbst dann, wenn der Strom aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen wird und damit der im öffentlichen Strommix gegenwärtig vorhandene Anteil an Steinkohle- und Braunkohlestrom mit eingerechnet wird, ist die CO-2 Bilanz günstiger als beim Betrieb eines Diesel-PKW oder eines Benzin-PKW. Dies verdeutlicht folgende Rechnung: Im deutschen Strommix verursacht nach der letzten Berichterstattung des Umweltbundesamtes die Produktion einer Kilowattstunde Strom unter Einrechnung der Steinkohle- und Braunkohle einen CO2-Ausstoß von durchschnittlich 534 kg pro Kilowattstunde. Ein gängiges Elektrofahrzeug, zum Beispiel ein BMW i3 oder ein Renault ZOE, verbraucht auf 100km maximal 15 kWh. Dies bedeutet pro 100 km einen CO-2-Ausstoß von 8010g, pro Kilometer also 80g.
Ein solcher Wert ist mit einem Diesel oder Benzinfahrzeug nur erreichbar, wenn der Verbrauch bei unter 3 ½ Litern pro 100km liegt. Dies bedeutet, dass selbst mit sparsamen Dieselmotoren der Wert für Elektrofahrzeuge von rund 80g CO2 pro Kilometer nicht erreicht werden kann.

Frage 2: Ist der Energieverbrauch bei Elektrofahrzeugen geringer als bei vergleichbaren diesel- oder benzinbetriebenen Fahrzeugen?

Antwort: Ja, der Verbrauch ist eindeutig geringer, weil Elektromotoren einen sehr viel höheren Wirkungsgrad haben. Während bei diesel- oder benzinbetriebenen Motoren ein Wirkungsgrad von maximal von 35% erreichbar ist, liegt der Wirkungsgrad bei Elektromotoren bei 90% – 95%.
Dies ist auch an den Verbrauchszahlen ablesbar.
EElektrobetriebene Fahrzeuge, z.B. BMW i3 oder ein Renault ZOE verbrauchen nach Praxisberichten zwischen 13kWh und 14 kWh pro 100 km. Da der Energiegehalt bei Diesel oder Benzin in der Weise zu errechnen ist, dass ein Liter Treibstoff etwa 10 kWh entsprechen, liegt der Energiebedarf bei einem mit diesel- oder benzinbetriebenen Fahrzeug bei einem angenommen Verbrauch von 5l – 6l pro 100km bei etwa 50kWh – 60 kWh pro 100km.
Der Energiebedarf für die Strecke von 100km liegt damit bei einem diesel- oder benzinbetriebenen Fahrzeug etwa viermal so hoch wie bei einem Elektrofahrzeug.

Frage 3: Reicht unser Stromnetz eigentlich aus, wenn es viele Elektro-PKW gibt und alle Fahrzeuginhaber ihre Fahrzeuge zu Hause tanken und dabei das herkömmliche 220 Volt Stromnetz nutzen?

Antwort: Ja, soweit die Ladung durch das bisherige Stromnetz (230 Volt Haushaltsspannung) erfolgt, ist ein Ausbau des Stromnetzes nicht erforderlich. Lediglich für die Schnellladestationen ist eine solche Verstärkung des Stromnetzes notwendig. Wird die Ladung etwa in der häuslichen Garage unter Nutzung des 230 Volt-Stromnetzes vorgenommen, so wird dies mit den zur Zeit auf den Markt befindlichen Elektro-PKW mit einer Ladedauer von 2kWh pro Stunde erfolgen. Dies bedeutet, dass eine elektrische Leistung von 2kW notwendig ist. 2kW entsprechen der Leistungsaufnahme eines handelsüblichen Föhns. Selbst wenn also in einem Wohnviertel alle Garageninhaber ihr Auto gleichzeitig zur Ladung an das 230 Volt-Stromnetz anschließen, bedeutet dies nur, dass alle gleichzeitig einen Föhn anschließen. Eine Verstärkung des Stromnetzes ist bei dieser Art des Ladens nicht erforderlich.
Richtig ist allerdings, dass diese Art des Ladens längere Zeit in Anspruch nimmt. Um eine Reichweite von 100km zu erreichen, sind demnach acht Stunden Ladezeit erforderlich.
Anders ist es hingegen, wenn Schnellladestationen genutzt werden, in denen der PKW innerhalb von 20 Minuten aufgeladen werden soll. Für solche Schnellladestationen sind in der Tat Stromnetzverstärkungen erforderlich.

Frage 4: Ist es sinnvoll, Elektro-PKW über das häusliche oder betriebliche 230 Volt-Stromnetz zu laden?

Antwort: Ja, dies ist sinnvoll, soweit für die Ladung ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Dies ist immer dann der Fall, soweit der PKW regelmäßig, z.B. arbeitstäglich, für überschaubare regelmäßig wiederkehrende Strecken genutzt wird und genügend Zeit nach Ende des Arbeitstages zur Verfügung steht, den PKW aus dem Solarspeicher wieder aufzuladen.
Ideal ist es, wenn der Strom für die Aufladung durch eine eigene Solaranlage auf dem Haus- oder Garagendach erzeugt und in einem häuslichen Speicher gespeichert wird, um sodann – nach Feierabend – über die nächtliche Standzeit zur Aufladung des PKW genutzt zu werden.
Schnellladestationen sind hingegen für die Fahrten notwendig, die über größere Entfernungen durchgeführt werden oder für die abweichend vom regulären Tagesablauf keine ausreichenden Ladezeiten eingeplant werden können.

Frage 5: Wie sieht die Ladeinfrastruktur der Zukunft aus?

Antwort: Die Ladeinfrastruktur der Zukunft wird dadurch gekennzeichnet sein, dass die Mehrzahl der Ladevorgänge, insbesondere bei täglich wiederkehrendem Nutzungsablauf und ausreichender Ladezeit 8nach Ende der Arbeitszeit), durch häuslicheoder eigenbetriebliche Ladevorgänge abgedeckt sein wird.. Hinzukommen werde Ladevorgänge während der Standzeiten am Arbeitsplatz oder bei sonstigen Aktivitäten, bei denen der PKW länger steht (z.B. Einkaufen). Schnellladestationen werden hingegen dort gebraucht, wo es darum geht, Fahrten über längere Strecken von mehreren 100 Kilometern durchzuführen oder für die Fälle, in denen keine ausreichende Ladezeit zur Verfügung steht.

Frage 6: Welche Treibstoffkosten entstehen bei Elektro-PKW im Vergleich zu Diesel- oder Benzin-PKW?

Antwort: Die Höhe der Treibstoffkosten hängt maßgeblich davon ab, ob der Strom mit der eigenen Solaranlage erzeugt und gespeichert worden ist, aus dem öffentlichen 220 Volt-Stromnetz bezogen worden ist, oder durch Schnellladestationen aufgeladen wurde.
Wird aus dem öffentlichen Stromnetz mit Haushaltsstrom aufgeladen, wird dabei der übliche Haushaltsstrompreis, den der jeweilige Versorger berechnet, fällig. Dieser beträgt im Bundesdurchschnitt knapp 30 Cent/kWh. Bei einem Verbrauch von 15kWh pro 100km heißt dies, dass 100km Fahrstrecke (15 kWh x 0,30 kWh) 4,50 Euro kosten.
Demgegenüber kosten 100km mit einem sparsamen Diesel-Fahrzeug, das 5l pro 100km verbraucht und einem Dieselpreis von 1,10 Euro eine Kostenbelastung von 5,50 Euro pro 100km, also 22% teurer.
Noch günstiger wird die Elektromobilität, wenn eine häusliche Solaranlage mit einem häuslichen Solarspeicher zur Betankung genutzt wird. Rechnet man die Anschaffungskosten einer solchen Kombination aus Solaranlage und Speicher auf die Kilowattstunde um, ergeben sich Kosten von 0,20 € pro Kilowattstunde. Für 100 km sind das Kosten von 3 €, also nur etwas mehr als die Hälfte gegenüber einem sparsamen Diesel.

Frage 7: Steht ausreichend Ökostrom zur Verfügung um eine Vielzahl von Elektro-PKW zu betreiben?

Antwort: Richtig ist, dass der Ausbau der Elektromobilität mit dem Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung einhergehen muss, denn nur Elektromobilität auf der Basis von Ökostrom macht ökologisch Sinn.
Selbst wenn alle in Deutschland fahrenden PKW auf Elektroantrieb umgestellt würden, was kurzfristig ohnehin nicht der Fall seien würde, würde der Stromverbrauch in Deutschland nur um etwa 15% steigen.
In Zahlen ausgedrückt sieht dies so aus: Im Moment werden in Deutschland rund 595 Milliarden kWh Strom verbraucht. Die Stromerzeugung liegt sogar noch ein Stück darüber und beträgt rund 650 Milliarden kWh pro Jahr. Der Überschuss von über 50 Milliarden kWh pro Jahr wird zur Zeit exportiert.
Von dem gesamten Stromverbrauch stammen inzwischen mehr als 200 Milliarden kWh (rund 35%) aus erneuerbaren Quellen.
Der Betrieb von 1 Million PKW mit reinem Elektroantrieb würde zu einem zusätzlichen Stromverbrauch von 2,25 Milliarden kWh führen, was eine Erhöhung des Stromverbrauchs von lediglich 0,4% zur Folge hätte
Würden alle in Deutschland fahrenden 40 Millionen PKW auf Elektroantrieb umgestellt, würde dies ausgehend von einer jährlichen durchschnittlichen Fahrleistung von 14.000km pro Jahr (39 km pro Tag), einen Verbrauch von 15kWh pro 100km zu einem zusätzlichen Stromverbrauch von rund 84 Milliarden kWh (Steigerung um rd. 15 %) führen.

Frage 8: Wie soll der zukünftige zusätzliche Stromverbrauch für die Elektromobilität erzeugt werden, aus welchen erneuerbaren Quellen soll er stammen?

Antwort: Der errechnete zusätzliche Strombedarf von 84 Milliarden kWh wird zu großen Teilen aus dem Ausbau der Solarenergie folgen. Auszugehen ist davon, dass jedes Auto einen Stellplatz benötigt, ggf. sogar mehrere Stellplätze hat, nämlich die häusliche Garage, den häuslichen Parkplatz, den Parkplatz während der Arbeitszeit auf dem Betriebsgelände, zusätzlich Parkplätze auf oder an Einkaufsmärkten, Baumärkten, Freizeitanlagen, Stadien etc..
Die Fläche, die für einen Stellplatz benötigt wird, nämlich 25-30m², reicht aus um eine Solaranlage von 2,5 – 3 kW peak Leistung dort zu installieren, die ausreichend Strom für den Jahresbedarf des betreffenden PKW produziert. Denn dies reicht aus, um im Jahr 2.500kWh – 3000kWh Strom zu erzeugen, die verbunden mit einem inzwischen günstig zu erwerbenden Solarspeicher bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden können. Bei einem Verbrauch von 15kWh pro 100km reicht das für eine Fahrleistung von 16.000km – 20.000km aus, alsomehr als der gegenwärtigen jährlichen Fahrleistung von 14.000 km. Als Faustformel lässt sich daher festhalten, dass sich auf jedem Stellplatz genug Strom mittels Solarenergie erzeugen lässt, um den Jahresbedarf zu decken..

Frage 9: Wie viel Energie wird bei der Herstellung der notwendigen Batterien verbraucht?

Antwort: In Diskussionen wird zum Teil geltend gemacht, die Batterieproduktion verschlinge einen großen Teil zusätzlicher Energie. Dabei wird unberücksichtigt gelassen, dass die Produktion herkömmlicher Antriebsteile für einen Diesel- oder Benzin-PKW noch sehr viel energieaufwendiger ist, insbesondere wenn es um Getriebe, Zahnräder, den konventionellen Motorblock und weitere nur mit hohem Energieaufwand herstellbare Teile geht.

Frage 10: Ist das Recycling der Batterien ein Problem?

Antwort: Das Recycling der Autobatterien ist dank des technischen Fortschritts inzwischen kein gravierendes Problem mehr. Kennzeichnend für die modernen Lithiumbatterien ist, dass bei einem Leistungsabfall nicht die gesamte Batterie getauscht werden muss, sondern immer nur die jeweiligen Module, die leistungsschwächer werden. Auf diese Art und Weise wird einerseits eine längere Lebensdauer garantiert und andererseits gewährleistet, dass bei einem Leistungsabfall nicht die ganze Batterie ausgetauscht werden muss, sondern immer nur die jeweils schwächer werdenden einzelnen Batteriemodule.
Diese können anschließend mit den inzwischen vorliegenden technischen Verfahren befriedigend recycelt werden, insbesondere kann das darin enthaltende Kupfer sehr gut wiederverwendet werden.

Wichtige Urteile im Abgasskandal – VW muss Pkw zum Neupreis abzüglich Nutzungsentschädigung zurücknehmen

Wichtige Urteile zum Verbraucherschutz für geschädigte Kunden im Abgasskandal:

Die Geschädigten im Abgasskandal der Autoindustrie sind neben den Gesundheitsgeschädigten die Autokäufer. Sie haben viel Geld für einen Pkw bezahlt, mit dem man demnächst möglicherweise nicht mehr in einige Innenstädte fahren darf.
Materiell noch schlimmer ist aber der Wertverlust.
Der Abgasbetrug der Autoindustrie beim Diesel hat zu einem massiven Wertverlust für Diesel-Pkw im Gebrauchtwagenmarkt geführt. Diesel-Pkw werden beim Neuwagenkauf mit nur noch geringeren Preisen in Zahlung genommen; der Wiederverkaufswert für Diesel-Pkw sinkt deutlich.

Deswegen ist es auch nicht mit einer Nachrüstung getan, denn die verhindert den Wertverlust auf dem Gebrauchtwagenmarkt nicht.

Jetzt sind Urteile des Landgerichts Arnsberg, des Landgerichts Nürnberg-Fürth und des Landgerichts Bayreuth ergangen, in denen VW verurteilt worden ist, die PKW zum vollen Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung zurückzunehmen. Da VW in diesen Fällen auf die Berufung verzichtet hat, sind die Urteile rechtskräftig geworden.
Das ist ein wichtiger Erfolg für die geschädigten Verbraucher, denn das heisst: Geld zurück bei Abgasbetrug.

Das beendet auch die unerträgliche Ungleichbehandlung, die VW bisher zwischen Kunden aus USA und aus Europa machen wollten: In den USA großzügige Entschädigung, in Europa keinen Cent.
Hunderte weitere Klagen sind anhängig und es wird sicher bald auch Entscheidungen von Oberlandesgerichten geben.

Jeder geschädigte Verbraucher sollte sich beraten lassen, welche Rechte er geltend machen kann.