Eine gute Nachricht für Verbraucher, Landwirte und Imker, die sich gegen Agro-Gentechnik wehren. Das Bundesverfassungsgericht hat den Angriff der Agro-Gentechnikindustrie auf das Gentechnikgesetz abgewehrt. Die von Renate Künast als Verbraucherschutzministerin auf den Weg gebrachten Regelungen zur Haftung und zum Standortregister bleiben erhalten.““
In der StädteRegion Aachen und in ganz Nordrhein-Westfalen werden keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut. Das soll so bleiben und das wollen wir als Marke ausbauen – für gesunde und genussvolle Lebensmittel aus der Region.
Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass der Gesetzgeber eine besondere „Sorgfaltspflicht“ wegen der noch ungeklärten Risiken durch die Agro-Gentechnik hat. Wir fordern: Die gentechnikfreie Wirtschaft braucht nicht weniger, sondern mehr rechtlichen Schutz, und werden dafür Vorschläge machen.““Nach dem Urteil ist der Gesetzgeber ist berechtigt, zum Schutz der hergebrachten Produktionsweise, der Biolandwirte und der Wahlfreiheit der Verbraucher Regelungen zu erlassen, die gentechnikfrei produzierende Landwirte und Lebensmittelproduzenten schützen. Die Gentechnik- und Agroindustrie hat kein Recht, schrankenlos gentechnisch veränderte Organismen auszubringen. Sie muss für Schäden, die sie verursachen, haften.““Das haben nicht nur die jüngsten Fälle von Saatgutverunreinigungen oder die peinliche „Verwechslung“ der Gentech-Kartoffeln Amflora und Amadea durch die BASF gezeigt. Es wird auch deutlich vor dem Hintergrund einer Klage, die Imker wegen der Verunreinigung ihres Honigs mit Gentech-Konstrukten angestrengt haben und die inzwischen vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt wird.“