Bekanntlich plant die Landesregierung NRW, einen neuen Landesabfallwirtschaftsplan aufzustellen, der die bisherige räumliche Bindung der Abfallentsorgung aufheben soll. Der gesamte Müll soll zukünftig in ganz NRW ausgeschrieben und transportiert werden können.
Die GRÜNEN in der Städteregion haben als erste auf diese für die Region dramatische Entwicklung aufmerksam gemacht, die zu unsinnigen Mülltransporten und höheren Müllgebühren führt, weil zum Beispiel die Müllmengen des Kreises Heinsberg zukünftig nicht mehr hier entsorgt, sondern durch ganz NRW transportiert werden.
In den auf Initiative der GRÜNEN zwischenzeitlich verabschiedeten Resolutionen im Kreistag und in den Kommunalparlamenten der StädteRegion ist als wichtiger Kritikpunkt auch hervorgehoben, dass eine Freigabe des Müllmarktes beschränkt nur auf NRW wegen des EU-Rechts nicht zulässig ist. Wenn eine Freigabe erfolgt, muss sie europaweit erfolgen, so dass ein europaweiter Mülltourismus zu befürchten wäre.
Die Landesregierung hat u.a. zu diesen Rechtsfragen ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Beckmann eingeholt, weigert sich aber bisher, dieses herauszugeben.
Aggi Majewsky, Monika Kuck, Oliver Krischer und ich haben jetzt den jedem Bürger zustehenden gesetzlichen Informationsanspruch aus § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) und § 2 Umweltinformationsgesetz (UIG NRW) in einem Antrag an das Umweltministerium geltend gemacht und verlangen Einsicht in dieses Gutachten.
Für diese Geheimniskrämerei der Landesregierung gibt keinen Grund.
Man kann vermuten, dass das Rechtsgutachten unsere Position stützt, dass eine isoliert auf NRW beschränkte Freigabe der Müllmengen gar nicht möglich ist.
Das wäre ein zusätzlicher Grund, auf einen neuen Landesabfallwirtschaftsplan, wie ihn die Landesregierung NRW vorhat, gänzlich zu verzichten.