Mit falschen Argumenten, auch in Zeitungsveröffentlichungen, versuchen Gegner der Windenergie gegen die Errichtung neuer Windkraftanlagen Stimmung zu machen.
So wird neuerdings behauptet, insbesondere Bürger in den Niederlanden würden durch den Windpark Vetschau und seine Erweiterung durch Schlagschatten bei untergehender Sonne beeinträchtigt.
Die angeblich störenden Schatten bei Sonnenuntergang können aber niemals die Bewohner von Bocholtz treffen, denn die Windräder stehen südlich und östlich von Bocholtz. Die Sonne geht aber im Westen unter. Im übrigen gibt es Vorschriften, die alle Anwohner, auch die niederländischen, vor übermäßigem Schattenwurf schützen. Keine Wohnung darf mehr als acht Stunden im Jahr, das ist weniger als ein Tausendstel der Zeit, vom Schatten eines bewegten Rotors getroffen werden. Die Betreiber der Windanlagen am Vetschauer Berg bemühen sich sogar, diesen Wert noch deutlich zu unterschreiten. Einige Windanlagen sind deshalb mit einer Automatik ausgestattet, die die Windräder abstellt, wenn ihr Schatten ein bewohntes Haus trifft.
(Ingrid von Morandell und Dr.Thomas Griese (Vorsitzende und Vorsitzender des GRÜNEN Kreisverbandes Aachen beim Global Wind Day in Würselen)
Eine Nachfrage des Vorsitzenden des Solarenergiefördervereins Herrn von Fabeck bei der für Anwohnerbeschwerden zum Schattenwurf von Windanlagen zuständigen Stelle, Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt, Abteilung für Immissionsschutz Reumontstr. 1, hat außerdem folgendes ergeben: In den fast zwölf Jahren seit Errichtung der ersten Windanlage am Vetschauer Berg sei keine einzige Anwohnerbeschwerde aus Bocholtz oder Simpelveld eingegangen! Die Behörde gehe jeder begründeten Beschwerde unverzüglich nach und würde gegebenenfalls Auflagen anordnen. Vor Errichtung der Windanlagen wurden die Schattenzeiten auch für die Häuser in Bocholtz berechnet, ohne daß sich eine Überschreitung der Grenzwerte ergab.
Argumentiert wird auch mit dem „Windkraftverhinderungserlass“ der Landesregierung, der einen Mindestabstand zur Bebaung von 1.500 Metern vorschreibe.
Verschwiegen wird, dass der Windkrafterlass kein Gesetz ist und durch höherrangiges Bundesrecht ohnehin verdrängt wird. Selbst die Landesregierung hat in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage jüngst eingeräumt, dass ihr Windkrafterlass nur „empfehlenden Charakter“ habe.
Tatsache ist, dass die vorgeschriebenen Lärmgrenzwerte, die für alle Lärmquellen gleichermaßen gelten, bereits bei Abständen von 600 Metern zuverlässig um die Hälfte unterschritten werden. Bei Einhaltung der Lärmgrenzwerte besteht ein Genehmigungsanspruch und das ist auch der Grund dafür, warum das Verwaltungsgericht Aachen die Klage gegen die Anlagen in Vetschau abgewiesen hat.
Auf dem Weg zu „100 % erneuerbar“ brauchen wir neue Windkraftstandorte. Diese sind vorhanden, insbesondere auch in den Waldflächen der StädteRegion. Flora und Fauna im Wald werden durch den Betrieb von Windkraftanlagen über den Baumwipfeln in der Regel nicht beeinträchtigt. Andere Bundesländer gestatten deshalb Windkraftanlagen im Wald. Das in NRW zur Zeit geltende Verbot muss daher aufgehoben werden.