Eine ARGE in der Städteregion “ Blockade der Großen Koalition in Berlin beenden

Die zukünftige Organisation der öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahmen in der StädteRegion stand im Mittelpunkt einer Podiumsdiskussion mit den fünf Kandidaten für den Städteregionsrat am 27.5.2009. Eingeladen ins Spiegelfoyer des Theaters Aachen hatten die regionalen Träger für Beschäftigungs-, Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Sie wollten wissen, wie die Vergabe entsprechender Maßnahmen nach Bildung der Städteregion im Oktober 2009 weitergehen wird.

Bisher war für Fördermaßnahmen in der Stadt Aachen die ARGE Stadt (Arbeitsgemeinschaft aus der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Aachen) und für Fördermaßnahmen im Kreis Aachen die ARGE Kreis (Arbeitsgemeinschaft aus der Bundesagentur für Arbeit und dem Kreis Aachen) zuständig.

Mit Bildung der Städteregion werden diese beiden ARGEN entsprechend dem Städteregionsgesetz zu einer ARGE Städteregion zusammengeschlossen. Sinnvoll und vernünftig, weil die bisherige Zersplitterung keinen Sinn macht.

Kompliziert wird die Situation jetzt dadurch, dass die Große Koaltion in Berlin ihre Hausaufgaben nicht macht und sich selbst blockiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, eine tragfähige verfassungsrechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit mit den Kommunalverwaltungen zu schaffen. Die Große Koalition hatte sich dazu bereits Anfang des Jahres auf eine Grundgesetzänderung verständigt. Im März 2009 beschloss die CDU Bundestagsfraktion, den gefundenen Kompromiss nicht mitzutragen. Seither herrscht Stillstand.

Dies bedeutet, dass völlige Unklarheit herrscht, ob und in welcher Form es ARGEN nach 2010 überhaupt noch geben wird.

Für die zu betreuenden arbeitslosen Menschen aber auch für die in den ARGEN arbeitenden Mitarbeiter wie auch für die Träger ist dies ein unerträglicher Unsicherheitszustand.

Und es stellt sich die Frage, wie in der Städteregion hierauf reagiert werden soll.


Während sich die anderen Parteivertreter für Aufschieben (SPD, FDP und Linke) oder für Abwiegeln/Abwarten (CDU) aussprachen, habe ich darauf gedrängt, dass der unerträgliche Unsicherheitszustand schnellstmöglich beendet werden muss. Die Arbeitssuchenden müssen wissen, wer für sie zuständig ist und die Mitarbeiter der Arbeitsverwaltung müssen wissen, in welcher Behördenorganisation sie künftig arbeiten werden. Die Große Koalition in Berlin muss ihre Selbstblockade überwinden und eine tragfähige rechtliche Basis für die inzwischen gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit schaffen.

Als wertvolles Instrument zur Beschäftigungsförderung hat sich § 16 e SGB II erwiesen: Diese Vorschrift ermöglicht den regionalen Trägern der Beschäftigungsträger, Arbeitssuchende mit mehreren Beschäftigungshandicaps mit dauerhaften Lohnkostenzuschüssen in Beschäftigung zu bringen.

Für die GRÜNEN habe ich insbesondere die Vorschläge der FDP auf Bundesebene kritisiert: Diese hatte vor kurzem Steuersenkungen versprochen und zur Finanzierung ausgerechnet die Streichung solcher Beschäftigungsförderungsleistungen gefordert.

Gerade in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise sind solche Hilfen aber unverzichtbar.