Die Landesregierung Rheinland-Pfalz unter Leitung von Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat dem Antrag beim belgischen Staatsrat auf Beitritt des Landes Rheinland-Pfalz zur Klage von Greenpeace Belgien gegen die ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gestattete zehnjährige Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke Tihange 1 sowie Doel 1 und Doel 2 zugestimmt.
Die Atomkraftwerke Tihange 1 sowie Doel 1 und 2 sind bereits mehr als 40 Jahre am Netz. Sie wurden ursprünglich auch nur für dieses Zeitfenster geplant und gebaut.
Die Reaktoren müssen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt dringend abgeschaltet werden. Je schneller, desto besser.
Die ohne grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte Laufzeitverlängerung nehmen wir nicht hin. Tihange liegt nur 80 Kilometer von der rheinland-pfälzischen Landesgrenze entfernt: Ein nuklearer Störfall hätte die radioaktive Kontaminierung von Boden, Wasser und Nahrungsmitteln in der gesamten Region zur Folge.
Durch die Laufzeitverlängerung erhöhen sich das Risiko von Defekten an veralteten Bauteilen sowie die Gefahr eines schweren Unfalls mit dem Austritt radioaktiver Strahlung.
Der Weiterbetrieb der Atomkraftwerke Tihange 1 sowie Doel 1 und 2 ist unverantwortlich und nicht nachvollziehbar.
Denn die Alternative liegt längst auf der Hand: Erneuerbare Energien sind die Zukunft der Energieversorgung in der gesamten Region. Und es gibt schon Ansatzpunkte der Zusammenarbeit, wie etwa innerhalb des grenzüberschreitenden Energieeffizienzprojekts GReENEFF.
Rheinland-Pfalz setzt sich auf vielen Ebenen gegen grenznahe Risikoreaktoren ein. Am 23. April 2018 wird das Umweltministerium Rheinland-Pfalz zum Beispiel das Treffen der „Allianz der Regionen für einen europaweiten Atomausstieg“ in Mainz ausrichten. Der Allianz gehören Regionen aus Deutschland, Österreich und Belgien an.
Zum Hintergrund der Klage:
Kläger in dem Verfahren gegen die Atomkraftwerke Tihange 1 sowie Doel 1 und 2 sind L’A.S.B.L. Greenpeace und die Association Benegora. Ihre Klage vor dem belgischen Staatsrat richtet sich gegen den belgischen Staat und die Förderale Agentur für Nuklearkontrolle (FANC).
Von dem Greenpeace-Verfahren zu unterscheiden sind die zwei Klagen der Städte-Region Aachen gegen das belgische Atomkraftwerk Tihange 2, denen Rheinland-Pfalz wie auch Nordrhein-Westfalen ebenfalls beigetreten sind. Diese Klagen richten sich gegen die Wiederinbetriebnahme und den Weiterbetrieb des Risikoreaktors Tihange 2.