Die meisten Handelsketten haben Käfigeier bereits aus ihrem Sortiment gestrichen, weil die Verbraucherinnen und Verbraucher dank der Kennzeichnungspflicht unterscheiden konnten und die Käfigeier in den Regalen liegen gelassen haben.
Heute stammen über 95 Prozent der nicht verarbeiteten Eier aus alternativen Haltungsformen.
Was besagt der Stempel „0-DE-0326041“ auf dem Ei?
Haltungsform (erste Ziffer):
0 = Ökologische Haltung 1 = Freilandhaltung
2 = Bodenhaltung
3 = Käfighaltung
Herkunftsland:
DE = Deutschland NL = Niederlande BE = Belgien
AT = Österreich
Restlicher Zahlencode: Betriebs- und Stallnummer.
Doch in vielen verarbeiteten Produkten wie Nudeln, Backwaren oder Eierspeisen werden nach wie vor Käfigeier eingesetzt – ohne Kennzeichnung. Dort können die Verbraucherinnen und Verbraucher Eier aus Qualhaltung nur umgehen, wenn sie Bio-Produkte kaufen. Darum fordern wir die Ausweitung der Eierkennzeichnung auch auf verarbeitete Produkte.
Die fehlende Kennzeichnungspflicht bedeutet vor allem einen wirtschaftlichen Nachteil für Hersteller, die keine Käfigeier mehr einsetzen. Nur wenn Kunden wissen, in welchen Produkten Eier aus quälerischer Haltung stecken, ist ein differenzierter Markt möglich.
Die „Beinfreiheit“ muss aber für alle Legehennen gelten.
Deshalb hat Rheinland-Pfalz eine Bundesratsinitiative gestartet mit dem Ziel, die Kennzeichnungspflicht auf Eier in verarbeitetenden Produkten auszuweiten.
Die Mehrheit des Bundesrates hat am 22.3.2013 zugestimmt. Jetzt ist die Bundesregierung gefordert, ihren Widerstand gegen eine umfassende Kennzeichnung aufzugeben.
Dann gilt auch hier: Tierschutz mit dem Einkaufskorb!