Mit großer Mehrheit hat der rheinland-pfälzische Landtag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause den Gesetzentwurf der Landesregierung zum so genannten Wassercent verabschiedet.
An der Erarbeitung dieses Gesetzesentwurfs habe ich intensiv mitgewirkt und konnte bei der Debatte im Landtag sagen: „Pünktlich zum Beginn der UN-Umweltkonferenz in Rio unternehmen wir damit einen konkreten Schritt für eine nachhaltige Entwicklung in Rheinland-Pfalz. Wer Wasser nutzt, bezahlt “ mit diesem Verursacherprinzip erfüllen wir den Auftrag der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und unterstützen den ressourcenschonenden Umgang mit unseren Gewässern“.
Von zentraler Bedeutung ist die Zweckbindung der Einnahmen: Sie fließen allein in Investitionen für den Gewässerschutz. Anders als vorher zahlen hierfür nicht mehr der Steuerzahl, sondern der Wasserverbraucher nach dem Motto: Wer viel braucht, zahlt auch viel.
Das Gesetz zum Wasserentnahmeentgelt tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Vorgesehen sind vier verschiedene Entgeltsätze zwischen 0,5 und 6 Cent pro Kubikmeter Wasser. Beispiel für die Ökologische Lenkungswirkung des Gesetzes ist der verringerte Entgeltsatz für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.