Wissenschaftlerkonferenz in Aachen am 14.4.2018: AKW Tihange sofort abschalten
Das Ergebnis der Wissenschaftlerkonferenz in Aachen am 14.4.2018 ist eindeutig:
Das Atomkraftwerk muss sofort abgeschaltet werden. Besonders bedeutsam die Feststellung von Dr. Gregory Jaczko, der von 2005 bis 2012 Leiter der US Atomaufsichtsbehörde NRC und für knapp 100 Atomkraftwerke in den USA verantwortlich war: Angesichts tausender Risse im Reaktordruckbehälter und der nach wie vor ungeklärten Ursache ist ein Weiterbetrieb nicht zu verantworten.
Das Atomkraftwerk Tihange liegt nur etwa 75 Kilometer von der rheinland-pfälzischen Landesgrenze entfernt. Bei einer Reaktorkatastrophe würde nicht nur die Stadt Aachen und die Region unbewohnbar, auch Rheinland-Pfalz wäre durch Tihange bei entsprechender Windrichtung stark betroffen. Zugleich bestehen schon lange und jetzt noch größere Zweifel an der Sicherheit der Anlage Tihange-2: Darum engagiert sich Rheinland-Pfalz intensiv für eine baldige und endgültige Abschaltung des AKW.
Rheinland-Pfalz ist im Juni 2017 daher einer weiteren Klage gegen den Weiterbetrieb des belgischen AKW Tihange 2 beigetreten. Wir fordern die belgischen Behörden auf, alle gebotenen Anstrengungen zu unternehmen, um die Bevölkerung und die Umwelt vor den möglichen, schwerwiegenden Folgen eines nuklearen Störfalls zu schützen.
Mit der Atomenergie wurde auf eine völlig falsche Technologie gesetzt. Die Alternative sind Erneuerbare Energien. Darum kann es keine Lösung sein, Tihange abzuschalten und dafür Strom aus Braunkohle nach Belgien zu importieren.
Wenn sich Belgien von seinen unsicheren Atomreaktoren verabschiedet, müssen wir unsere europäischen Nachbarn bei der Energiewende unterstützen, statt den Eindruck aufkommen zu lassen, wir wollten durch den Verkauf von dreckigem Kohlestrom noch an dem Atomausstieg in Belgien verdienen.
Die internationale Vereinigung unabhängiger Nuklearexperten „INRAG“
bewertet das Risiko des Betriebs von Tihange 2 in einer am 13.4.2018 verabschiedeten Erklärung wie folgt:
1. Der Betrieb des Kernkraftwerks Tihange 2 widerspricht international
anerkannten Bewertungsmaßstäben für die Sicherheit von
Kernkraftwerken!
2. Die Gefahr eines Versagens des Reaktordruckbehälters ist nach den
vorliegenden Untersuchungen nicht praktisch ausgeschlossen.
3. Eine Freisetzung von radioaktiven Stoffen aufgrund eines
unterstellten Unfalls mit Versagen des Reaktordruckbehälters kann
demnach zu einer weiträumigen Unbewohnbarkeit von Landstrichen –
bis weit in die Aachener Region hinein – führen.
4. Der Reaktor hätte mit den jetzt entdeckten Rissen am
Reaktordruckbehälter bereits im Jahre 1983 nicht in Betrieb gehen
dürfen, sofern diese Risse bereits bei der Herstellung vorhanden
waren, wie von Betreiber und Aufsichtsbehörde unterstellt wird.
5. Solange der Sicherheitsnachweis für den Reaktordruckbehälter nicht
erbracht ist, darf der Reaktor nicht betrieben werden.
Der Reaktor muss deshalb nach dem jetzigen bekannten Stand der
Untersuchungen einstweilig stillgelegt werden!