Wichtige Urteile im Abgasskandal – VW muss Pkw zum Neupreis abzüglich Nutzungsentschädigung zurücknehmen

Wichtige Urteile zum Verbraucherschutz für geschädigte Kunden im Abgasskandal:

Die Geschädigten im Abgasskandal der Autoindustrie sind neben den Gesundheitsgeschädigten die Autokäufer. Sie haben viel Geld für einen Pkw bezahlt, mit dem man demnächst möglicherweise nicht mehr in einige Innenstädte fahren darf.
Materiell noch schlimmer ist aber der Wertverlust.
Der Abgasbetrug der Autoindustrie beim Diesel hat zu einem massiven Wertverlust für Diesel-Pkw im Gebrauchtwagenmarkt geführt. Diesel-Pkw werden beim Neuwagenkauf mit nur noch geringeren Preisen in Zahlung genommen; der Wiederverkaufswert für Diesel-Pkw sinkt deutlich.

Deswegen ist es auch nicht mit einer Nachrüstung getan, denn die verhindert den Wertverlust auf dem Gebrauchtwagenmarkt nicht.

Jetzt sind Urteile des Landgerichts Arnsberg, des Landgerichts Nürnberg-Fürth und des Landgerichts Bayreuth ergangen, in denen VW verurteilt worden ist, die PKW zum vollen Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung zurückzunehmen. Da VW in diesen Fällen auf die Berufung verzichtet hat, sind die Urteile rechtskräftig geworden.
Das ist ein wichtiger Erfolg für die geschädigten Verbraucher, denn das heisst: Geld zurück bei Abgasbetrug.

Das beendet auch die unerträgliche Ungleichbehandlung, die VW bisher zwischen Kunden aus USA und aus Europa machen wollten: In den USA großzügige Entschädigung, in Europa keinen Cent.
Hunderte weitere Klagen sind anhängig und es wird sicher bald auch Entscheidungen von Oberlandesgerichten geben.

Jeder geschädigte Verbraucher sollte sich beraten lassen, welche Rechte er geltend machen kann.

Klare Absage an TTIP und CETA

Drei Viertel der Bevölkerung lehnen TTIP ab und das aus gutem Grund. Mit TTIP würden wir unsere Standards für gute Produkte preisgeben und die regionale Wirtschaft schädigen.

Alles deutet darauf hin, dass nur wenige von TTIP profitieren, aber viele verlieren werden. Für den Mittelstand, die Landwirtschaft, den Weinbau, unsere Kommunen und nicht zuletzt die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet TTIP eher einen Abstieg als einen Aufstieg. 

Zudem sind die Verhandlungen völlig intransparent. Die Versuche das zu kaschieren, wie etwa durch den neuen TTIP-Leseraum,  sind geradezu lächerlich. Nur wenige dürfen rein, aber nicht mal Papier und Stift mitnehmen und hinterher auf keinen Fall darüber reden. Das ist keine hinreichende Grundlage für eine kritische politische und gesellschaftliche Debatte.

Schon gar nicht kann man intransparenten und demokratiefeindlichen Schiedsgerichten zustimmen. Hier werden alle rechtsstaatlichen Garantien, insbesondere die Unabhängigkeit der Gerichte, die Öffentlichkeit der Verfahren, der Schutz gegen befangene oder vorbefasste Richter und das gleiche Klagerecht für alle Beteiligten außer Kraft gesetzt.

Deshalb: Keine Zustimmung zu diesen Abkommen!

Neues Landeswassergesetz in Rheinland-Pfalz schützt vor Risiken des Frackings

Am 1.7.2015 ist das neue rheinland-pfälzische Landeswassergesetz von der rotgrünen Mehrheit im Landtag gegen die Stimmen der CDU Opposition verabschiedet worden.

Eine wichtige Neuregelung betrifft das Fracking. Die Bundesregierung hat ein Gesetz vorgelegt, das Fracking unter bestimmten Bedingungen ermögliche.

Das flächendeckende Vorsorgeprinzip im Grundwasserschutz will die Bundesregierung aufgeben, entgegen ihrem Koalitionsvertrag. Jetzt kann sich die Koalition nicht einigen und hat die Entscheidung auf den Herbst verschoben. Wir haben daher unsere landesrechtlichen Möglichkeiten genutzt, um unser Grundwasser vor den Fracking-Risiken zu schützen.

Mit dem Landeswassergesetz untersagt die Landesregierung Fracking in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und bei Entnahmen für Mineralwasser, Getränken und Lebensmitteln.

Außerhalb dieser Gebiete muss grundsätzlich eine wasserrechtliche Genehmigung eingeholt werden. Damit sind alle landesrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, um Fracking zu unterbinden.

Der Vorsorgegrundsatz gilt damit bei uns flächendeckend. Das heißt: Wer fracken will, muss nachweisen, dass keine Gefahr für das Grundwasser besteht. Weil Risiken für Mensch, Wasser und Umwelt nicht sicher ausgeschlossen werden können, darf Fracking mit gefährlichen Chemikalien nicht angewendet werden.

Die CDU – Opposition wollte durch Änderungsanträge den Vorrang des Trinkwasserschutzes relativieren und hat deshalb gegen das ganze Gesetz gestimmt. Schade, aber letztlich unerheblich, denn die rot-grüne Mehrheit hat das Gesetz beschlossen.

 

Mahlzeit! – Diskussionsveranstaltung zu Risiken und Nebenwirkungen von Antibiotika in der Tiermast am 26.5.2015 in Aachen

Ca. 2.400 Tonnen Antibiotika wurden im Jahr 2011 in Deutschland verbraucht, davon 1.700 Tonnen in der Tierhaltung. Oftmals werden auch so genannte Reserve-Antibiotika, die dem Menschen nur im absoluten Notfall gegeben werden sollten, schon in der Tiermast eingesetzt.
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Durch den freigiebigen Einsatz von Antibiotika bilden sich zunehmend Resistenzen, d.h. die Antibiotika wirken nicht mehr, wenn wir sie etwa zur Bekämpfung von lebensbedrohlichen Infektionen auch im Krankenhaus brauchen.
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Was sind die Folgen? Was können und müssen wir ändern, insbesondere in der Tierhaltung? Über diese und weitere Fragen möchten wir diskutieren:

Am Dienstag, 26.05.15 um 19.30 Uhr
In der Aachener Citykirche, An der Nikolauskirche, 52062 Aachen


Im Podium:
Prof. Dr. med. Sebastian W. Lemmen, Leiter des Zentralbereichs für Krankenhaushygiene und Infektiologie der Uniklinik Aachen
Wilfried Jansen, Vorsitzender der Kreisbauernschaft Aachen
Dr. Thomas Griese, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz

Moderation: Dr. Lisa Lassay, sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN Stadtratsfraktion, Aachen

Krebsgefahr Glyphosat: Bundesregierung stiehlt sich aus der Verantwortung

Glyphosat wird in vielen Breitbandherbiziden eingesetzt, sowohl in der Landwirtschaft als auch im privaten Gartenbereich und von Schienenverkehrsunternehmen und Kommunen. Es ist hoch wirksam, weil es grundsätzlich alle Pflanzen abtötet.
Besondere Bedeutung erlangt es durch gentechnisch veränderte Pflanzen, bei denen durch gentechnische Veränderung eine Resistenz gegen Glyphosat hergestellt wird.
So kann man Glyphosat ohne Begrenzung einsetzen, weil alle Pflanzen außer der gentechnisch veränderten Pflanze absterben. Ein Beispiel dafür, wie durch gentechnisch veränderte Pflanzen der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln erheblich ansteigen wird.

Nun gibt es Anzeichen, dass Glyphosat krebserregend ist. Die WHO stuft das Mittel als wahrscheinlich krebserregend ein.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat seine Bewertung des Herbizids Glyphosat jetzt für abgeschlossen erklärt, ohne sich näher mit der neuen WHO-Einstufung des Stoffs als „wahrscheinlich krebserregend“ zu beschäftigen.

Das BfR und die Bundesregierung versuchen, sich beim Thema Glyphosat klammheimlich aus der Verantwortung zu stehlen. Um eine Prüfung der neuen WHO-Einstufung des Allzweck-Ackergifts als „wahrscheinlich krebserregend“ will das BfR sich offenbar drücken. Das ist skandalös, verantwortungslos und steht im krassen Widerspruch zu den Ankündigungen des BfR und der Bundesregierung, man werde die Einstufung des WHO-Krebsforschungsinstituts IARC gründlich prüfen und sich intensiv um die zugrundeliegenden Studien bemühen.